Veranstaltungsmitschnitt

Recht als Waffe - Schauprozesse als Instrument der Herrschaftssicherung

Podiumsdiskussion

| vom 12.06.2014

Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Podiumsdiskussion: Recht als Waffe - Schauprozesse als Instrument der Herrschaftssicherung © Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Podiumsdiskussion: Recht als Waffe - Schauprozesse als Instrument der Herrschaftssicherung © Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur

Seit 1920 inszenierte die Sowjetunion Gerichtsverhandlungen, deren Verlauf und Ergebnis bereits zuvor feststehen. Das Ziel dieser Verhandlungen war nicht Gerechtigkeit oder Rechtsprechung, sondern eine öffentliche Zurschaustellung der politischen Gegner und der eigenen Macht. Auch der Nationalsozialismus bediente sich solcher Schauprozesse als Herrschaftstechnik und Herrschaftsritual. Die DDR folgte wie andere dem kommunistischen Block zugehörige Staaten diesem Vorbild und demonstrierte in Theatern, großen Betriebskantinen oder öffentlichen Räumen, wie Recht als politisches Instrument missbraucht werden kann, um politisch missliebige Menschen öffentlich zu demütigen und abzuurteilen sowie andere Menschen zu entmutigen, in Opposition zum Regime zu treten. Das Podiumsgespräch geht der Frage nach, wie Recht als Waffe in den jeweiligen Systemen missbraucht wurde und welche Wirkung diese Abschreckung und gleichzeitige Propaganda für die Gesellschaften hatte. Es diskutierten die Historiker Prof. Dr. Klaus Marxen, Fabian Thunemann und Dr. Falco Werkentin. Moderation: Dr. Ulrich Mählert (Bundesstiftung Aufarbeitung).